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   BVerwG, 05.04.1976 - 1 WB 44.76   

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BVerwG, 05.04.1976 - 1 WB 44.76 (https://dejure.org/1976,1795)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.1976 - 1 WB 44.76 (https://dejure.org/1976,1795)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 1976 - 1 WB 44.76 (https://dejure.org/1976,1795)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.09.1972 - I WB 42.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1976 - 1 WB 44.76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können sich Antragsteller im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung nur durch die in 84 Abs. 2 Satz 2 WDO aufgeführten Personen vertreten lassen, also nur durch Personen, welche die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz haben oder die Voraussetzungen des 110 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes erfüllen (BVerwGE 46, 29; BVerwG Beschlüsse vom 3. September 1975 - I WB 106/75 - undvom 4. November 1975 - I WB 40/75).
  • BVerwG, 04.11.1975 - 1 WB 40.75
    Auszug aus BVerwG, 05.04.1976 - 1 WB 44.76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können sich Antragsteller im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung nur durch die in 84 Abs. 2 Satz 2 WDO aufgeführten Personen vertreten lassen, also nur durch Personen, welche die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz haben oder die Voraussetzungen des 110 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes erfüllen (BVerwGE 46, 29; BVerwG Beschlüsse vom 3. September 1975 - I WB 106/75 - undvom 4. November 1975 - I WB 40/75).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 1 WB 9.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1976 - 1 WB 44.76
    Auf die Beschlüsse des Senatsvom 14. August 1975 - I WB 78/75 -, 16. Oktober 1975 - I WB 120/75 - und19. März 1976 - I WB 9/76 - wird verwiesen.
  • BVerwG, 16.10.1975 - 1 WB 120.75

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Versetzung eines Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1976 - 1 WB 44.76
    Auf die Beschlüsse des Senatsvom 14. August 1975 - I WB 78/75 -, 16. Oktober 1975 - I WB 120/75 - und19. März 1976 - I WB 9/76 - wird verwiesen.
  • BVerwG, 03.09.1975 - 1 WB 106.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1976 - 1 WB 44.76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können sich Antragsteller im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung nur durch die in 84 Abs. 2 Satz 2 WDO aufgeführten Personen vertreten lassen, also nur durch Personen, welche die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz haben oder die Voraussetzungen des 110 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes erfüllen (BVerwGE 46, 29; BVerwG Beschlüsse vom 3. September 1975 - I WB 106/75 - undvom 4. November 1975 - I WB 40/75).
  • BVerwG, 20.10.1976 - 1 WB 87.75

    Rechtsmittel

    Ein vierter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung vom 23., 26. und 27. März 1976 wurde vom Senat in der Besetzung Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Sa. sowie Richter am Bundesverwaltungsgericht S. und Dr. K.mit Beschluß vom 5. April 1976 - I WB 44/76 - wiederum mit der Begründung zurückgewiesen, die Entscheidung in der Hauptsache biete keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

    Schließlich ist eine Besorgnis der Befangenheit auch nicht dadurch gerechtfertigt, daß dem Antragsteller in dem Verfahren I WB 9/76 die Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung zu seinem dritten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht vor der Entscheidung des Senats zugeleitet worden ist, sondern daß der Senat, nachdem diese Stellungnahme vom 11. März 1976 am folgenden Tage bei Gericht eingegangen war, alsbald - nämlich bereits am 19. März 1976 - über diesen Antrag entschieden hat (in dem vierten Verfahren hinsichtlich der Anordnung der aufschiebenden Wirkung, nämlich dem Verfahren I WB 44/76, hat der Senat ohne Einholung einer Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung entschieden).

  • BVerwG, 11.06.1976 - 1 WB 87.75

    Rechtsmittel

    und RiBVerwG S. wurde unter dem19. März 1976 - I WB 9/76 -, in der Besetzung VRiBVerwG Sa., RiBVerwG S. und RiBVerwG Dr. K. unter dem5. April 1976 - I WB 44/76 - je ein weiterer Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung vom 13./14. Januar 1976 bzw. vom 26./27. März 1976 zurückgewiesen.
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